Nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums hatten zum Stand 01. Mai 2024 erst 60 Prozent der Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen erhalten haben, dazu eine Schlussabrechnung eingereicht. Die Frist dafür lief bis zum 31. Oktober 2023. Für Unternehmen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, wurde die Frist, bis zu der sie ihre Abrechnungen eingereichen müssen, kürzlich letztmalig bis zum 30. September 2024 verlängert .
Verfahren wurde vereinfacht
Gleichzeitig mit der Fristverlängerung wurde die Abwicklung vereinfacht. So werden im beschleunigten Verfahren Fälle mit geringeren Antragssummen ohne Rückfragen verbeschieden. Auch wird von standardisierten Katalogabfragen abgesehen. Zudem haben die prüfenden Dritten nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen.
Schlussabrechnungen bald einreichen
Das Ministerium rät, die Fristverlängerung zu nutzen und die Abrechnung frühzeitig einzureichen. Falls die Frist versäumt wird, müssen erhaltene Wirtschaftshilfen allein wegen der versäumten Frist deshalb zurückgezahlt werden. Betroffen sind Unternehmen, die bereits eine Fristverlängerung beantragt hatten.