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Autor*in des Beitrags

Sebastian Etzel

Tarifrecht /-beratung, Altersvorsorge

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10.06.22 | Tarif | Position

Tarifverträge und demografischer Wandel

Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Tarifpolitik, den demografischen Wandel zu gestalten. Viele Probleme im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sind auch tariflich gar nicht regelbar, ebenfalls sind die Herausforderungen des demografischen Wandels nicht auf tarifgebundene Betriebe beschränkt.

In einigen Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie sind dennoch Vorschriften enthalten, die für die Betriebe der M+E Industrie die Rahmenbedingungen schaffen, den demografischen Wandel zu unterstützen.

Da besonders der Anteil der älteren Beschäftigten in der bayerischen M+E Industrie stetig ansteigt und gleichzeitig ein massiver Fachkräftemangel bevorsteht, sind gerade die älteren Arbeitnehmer für die Unternehmen von hohem Wert. Im Zusammenhang mit dieser demografischen Situation werden die Unternehmen zukünftig vermehrt auf das Wissen älterer Mitarbeiter zurückgreifen. Somit sind auch Maßnahmen erforderlich, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit vor allem der älteren Mitarbeiter positiv beeinflussen.

Neben der Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Mitarbeiter zur Leistungssteigerung ist es aber auch wichtig, den demografischen Herausforderungen durch Förderung / Weiterqualifizierung jüngerer Mitarbeiter Rechnung zu tragen.

TV FlexÜ

Der Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) wurde am 24. Februar 2015 neu abgeschlossen.

Er regelt die tarifliche Altersteilzeit in einer zeitgemäßeren Art. Über Öffnungsklauseln ermöglicht er, die tarifliche Altersteilzeit betriebsindividuell und abweichend vom Tarifvertrag zu regeln oder Alternativen einer demografiefesten Personalpolitik anstelle der tariflichen Ansprüche auf Altersteilzeit zu vereinbaren. Hierbei ist der TV FlexÜ nicht dogmatisch, sondern überlässt Definition und Ausgestaltung "demografiefester Personalpolitik" bewusst den Betriebsparteien.

TV AVWL / TV EUW

Sowohl der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) als auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV EUW) ermöglichen es, betriebliche Altersversorgung zur Ergänzung der gesetzlichen Rente aufzubauen.

Die tariflich geregelte betriebliche Altersversorgung­ stellt als zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung einen Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie dar. Vor allem deshalb, weil zukünftig die Unternehmen aller Branchen auf der Suche nach geeigneten Fachkräften konkurrieren.

TV Q

Die nach dem Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten dienen dazu, den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Vor allem die Fachkräftesicherung ist eine der wichtigsten Intentionen des TV Q. Im Rahmen des TV Q sind die Mitarbeiter grundsätzlich sogar verpflichtet, sich weiterzubilden, damit sie so noch besser den steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden können und für das Unternehmen werthaltiger werden. Hierbei sind die Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, einen eigenen Beitrag zur Weiterbildung zu leisten.

Manteltarifvertrag

Ziel der Unternehmen muss es sein, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der alternden Belegschaften bis zum Rentenalter zu erhalten. Dies erfordert unter anderem die Notwendigkeit flexibler Arbeitszeitgestaltung. Die bestehenden flexiblen Arbeitszeitregelungen der bayerischen M+E Industrie ermöglichen eine Vielzahl von Zeitsystemen – wie beispielsweise altersgerechte Schichtsysteme oder Teilzeitmodelle.

Seit vielen Jahren bietet der MTV den Betriebsparteien die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit abzuschließen. Gleitzeit bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, weitgehend im durch die Betriebsvereinbarung vorgegebenen Rahmen die Erbringung seiner Arbeitsleistung selbst zu steuern. Sie dient damit der Flexibilisierung der Arbeit und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, berufliche und private Belange in Einklang zu bringen.

TV Mobiles Arbeiten

In der Tarifrunde 2018 wurde für das Tarifgebiet der M+E Industrie Bayern erstmals ein Tarifvertrag Mobiles Arbeiten (TV MobA) vereinbart. Dieser Tarifvertrag greift die aktuelle Tendenz vieler Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf, sich von starren Büroarbeitsplätzen zu lösen und mobiles Arbeiten (insbesondere mittels mobiler Endgeräte) außerhalb des Werksgeländes zu ermöglichen.

TV Langzeitkonten

In der Tarifrunde 2018 wurde für das Tarifgebiet der M+E Industrie Bayern erstmals ein Tarifvertrag Langzeitkonten vereinbart. Es handelt sich um eine neue Option für Arbeitgeber. Der Tarifvertrag kommt nur dann zur Anwendung, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung darauf verständigen.