Finanzierung | Information | 05/24 Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnung einreichen
Das Bayerische Wirtschaftsministerium rät dazu, die letztmalig bis zum 30. September 2024 verlängerte Frist zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen zu nutzen und noch nicht eingereichte Abrechnungen zeitnah abzugeben. Das Verfahren wurde in wichtigen Punkten vereinfacht.