fp

Firmen + Produkte

Kontakt
Kontakt

Volker Leinweber

Leiter Volkswirtschaft

Volker Leinweber

Login für Ihr Firmenprofil

Aktuell 966 Einträge (Stand 14.12.2024)

Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff ein. Alternativ können Sie die Expertensuche über die Auswahlfelder "Regionalportal", "Branchenportal" oder "Energieportal" für eine detaillierte Suche nutzen.

oder
Produkte und Dienstleistungen
Energiearten
Suche zurücksetzen

GEA Brewery Systems GmbH Huppmann Tuchenhagen

GEA Brewery Systems GmbH Huppmann Tuchenhagen logo

Kontakt

Anja Oltmanns

Marketing Manager

Heinrich-Huppmann-Straße 1
97318 Kitzingen

+49 9321 303 104

+49 9321 303 603

www.gea-brewery.com

Leistungen

Geschäftsfelder

Das Kompetenzzentrum für Brauereianlagen weltweit. GEA Brewery Systems vereint den heißen und den kalten Prozessbereich in Brauereien unter einem Dach und stellt damit ein weltweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Brauereianlagen dar. Das Unternehmen entwickelt innovative Lösungen speziell nach den wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen der Kunden. Ob für die Teilanlage oder ein komplettes Greenfield-Projekt – das Leistungsspektrum reicht vom Engineering über Lieferung und Montage bis hin zum Service. Das Können und die Technologie von GEA Brewery Systems sind seit jeher die Basis für viele großartige Biere.

Produkte

Brauereianlagen -komplett Verflüssiger Verdampfer

Weitere Angaben

Region

Regierungsbezirk

Unterfranken

Firmengründung

1874

Zweigniederlassungen in Deutschland

Am Industriepark 2-10, 21514 Büchen
Tel. +49 4155 49-0, Fax +49 4155 49-2797

Absatzmärkte

Weltweit

Geschäftsführer

Dirk Hämling

 

Das Unternehmensprofil wurde vom Unternehmen eigenverantwortlich eingetragen. Die Information wurde von bayme vbm nicht geprüft. bayme vbm übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen. Dies gilt ebenso für alle Websites, auf die mittels Hyperlinks verwiesen wird. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für dort begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen.

Nach oben