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15.10.26 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information

EU-Sanktionen gegenüber Russland: Rat listet 1.569 Personen und Unternehmen

Als Reaktion auf die anhaltende und eskalierende Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der Rat am 12. Oktober 2026 zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen 1.569 Personen und Organisationen beschlossen. Die Sanktionslistungen umfassen 826 russische Unternehmen und 743 Personen, die als Geschäftsführer dieser Unternehmen fungieren oder im Zusammenhang mit den Wahlen zur russischen Staatsduma in den besetzten Gebieten der Ukraine stehen.

Die gelisteten Unternehmen sind Zulieferer von Schlüsselkomponenten für einige der modernsten Waffensysteme Russlands. Zu diesen Schlüsselkomponenten zählen Elektronik, einschließlich Halbleiter, Mikroschaltungen und Computer, Kommunikationsausrüstung, Antennen und Sende-Empfangsgeräte, Luftfahrt-, Satelliten- und Raketensysteme, Sprengstoffe und Munition sowie Optik- und Navigationssysteme.

Die Personen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/2281 und Durchführungsverordnung (EU) 2026/2292 in Anhang I Verordnung (EU) 269/2014 aufgenommen werden, unterliegen einem Verfügungs- und Bereitstellungsverbot. Somit ist es untersagt, den gelisteten Personen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugutekommen zu lassen. Als EU-Wirtschaftsbeteiligter müssen Sie prüfen, ob in Ihrem Unternehmen eine systematische, kontinuierliche und aktuelle Sanktionslistenprüfung erfolgt. Diese muss vor jeder Ausfuhr sowie jeder Zahlung erfolgen.