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26.02.25 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information

16. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland

Drei Jahre nach der groß angelegten russischen Invasion der Ukraine hat der Rat der EU am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet. Das Paket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

Listungen

  • Listung von 48 Einzelpersonen und 35 Einrichtungen (Verfügungs-, Bereitstellungs- und Einreiseverbot)
  • Listung von 74 Schiffen, die als Teil der russischen Schattenflotte operieren
  • Aufnahme von 53 Unternehmen in die Liste derjenigen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex direkt unterstützen
  • Aufnahme von drei Banken in die Liste derjenigen, die das Nachrichtensystem der russischen Zentralbank SPFS nutzen und einem Transaktionsverbot unterliegen
  • Abschottung von 13 regionalen russischen Banken vom SWIFT-Zahlungssystem

Handelsbeschränkungen

  • Ausfuhrverbot für chemische Vorläufer von Chlorpikrin und anderen Kampfstoffen, Software für CNC-Maschinen, Chromverbindungen und Steuerungen für Drohnen
  • Ausfuhreinschränkung für bestimmte Chemikalien, Kunststoffe und Kautschuk und deren Durchfuhr durch Russland
  • Einfuhrkontingent für russisches Aluminium in Rohform von 275.000 Tonnen bis 26. Februar 2026 (werden die Mengenbeschränkungen überschritten, gilt ein Kauf-, Einfuhr- und Beförderungsverbot)

Verkehr

  • Transaktionsverbot für bestimmte russische Häfen, Schleusen und Flughäfen, die für den Weiterleitung von Drohnen oder Raketen oder die Umgehung von Sanktionen genutzt werden
  • Ausweitung des EU-Flugverbots auf gelistete Luftfahrtunternehmen, die Inlandsflüge innerhalb Russlands durchführen oder Flugzeuge oder Güter der Luft- und Raumfahrt an russische Luftfahrtunternehmen exportieren (bislang sind keine Luftfahrtunternehmen gelistet)
  • Verbot für EU-Betreiber, die sich vor dem 08. April 2022 in der Union niedergelassen haben und als Kraftverkehrsunternehmen in der EU zugelassen sind, russische Eigentumsanteile auf 25 Prozent oder mehr zu erhöhen

Energie und Bau

  • Verbot des Kaufs, der Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr von Software im Zusammenhang mit der Öl- und Gasexploration
  • Verbot des Verkaufs, der Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr von Gütern für die Fertigstellung von Rohöl-Projekten sowie Verbot der Erbringung von Dienstleistungen
  • Verbot der Bereitstellung von Baudienstleistungen

Besetzte Gebiete in Cherson, Donezk, Luhansk, Saporischschja

Der Rat der EU hat die Sanktionen in Bezug auf die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete in den Oblasten Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja („spezifizierte Gebiete“) ausgeweitet. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten an die spezifizierten Gebiete
  • Verbot des Verkaufs, der Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von Gütern und Technologien, die für die Verwendung in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie sowie Öl-, Gas- und Mineralressourcen geeignet sind (gelistet in Anhang I VO (EU) 2025/398)
  • Verboten der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung, Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung, IT-Beratung, Markt- und Meinungsforschung, technische, physikalische und chemische Untersuchung und Werbung für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten
  • Verbot des Verkaufs, der Lieferung, Weitergabe, Ausfuhr und Bereitstellung von in Anhang II VO (EU) 2025/398 aufgeführten Software für die Unternehmensführung sowie Software für Industriedesign und Fertigung an juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den spezifizierten Gebieten