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27.07.26 | International | Information

21. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland tritt in Kraft

Der Rat der EU hat am 23. Juli 2026 das 21. Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet. Mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/1843 und Verordnung (EU) 2026/1848 hat der Rat folgende Maßnahmen getroffen:

Energie

  • Aussetzung der Anpassungen der Preisobergrenze für Öl bis Juli 2027
  • Ausweitung des Transaktionsverbot mit russischer kritischer Infrastrukturverbot auf Raffinerien, die russisches Öl verarbeiten (Aktuell wird nur die georgische Kulevi-Raffinerie, in die Liste aufgenommen. Diese Aufnahme tritt mit einer Verzögerung von sechs Monaten in Kraft, um der Raffinerie Zeit zu geben, ihre Versorgung weg von russischem Rohöl zu diversifizieren.)
  • Einführung einer Meldepflicht für den Verkauf von LNG-Tankern an Drittländer (Nach einer Bewertung durch die Kommission innerhalb von drei Monaten muss der Rat entscheiden, ob ein vollständiges Verbot des Verkaufs von Tankern an Russland eingeführt werden soll.)
  • Klarstellung, dass das im 20. Sanktionspaket eingeführte Verbot von LNG-Terminaldienstleistungen nicht nur russische und EU-Betreiber betrifft, sondern auch nicht-russische Betreiber aus Drittländern, die von russischen Unternehmen kontrolliert werden
  • Listung weiterer 41 Schiffe der Schattenflotte, die einem Hafenzugangsverbot und einem Verbot der Inanspruchnahme von Dienstleistungen unterliegen, sowie Listung von fünf Bunkerfahrzeugen, die regelmäßig Schiffe der russischen Schattenflotte betankt haben
  • Listung neuer Ölhändler, für die ein Transaktionsverbot gilt, da sie als Vermittler im russischen Ölhandel tätig sind und damit die EU-Sanktionen unterlaufen

Finanzmarkt

  • Listung weiterer Banken aus Drittländern als auch weiterer russischen Banken, für die ein Transaktionsverbot gilt
  • Spezielles Verbot für Krypto-Asset-Dienste aus Drittländern, das als Abschreckung für Drittländer dienen soll, die Krypto-Plattformen hosten, die die Umgehung von Sanktionen erleichtern
  • Transaktionsverbot gegen weitere Krypto-Plattformen aus Drittländern sowie gegen kryptobezogene Unternehmen
  • Erweiterung des Verbots für russische Staatsangehörige, Unternehmen, die Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten, zu besitzen, zu kontrollieren oder in deren Vorständen zu sitzen

Rechtliche Schutzmaßnahmen

Das neue Maßnahmenpaket enthält weitere Maßnahmen zum rechtlichen Schutz von EU-Unternehmen vor missbräuchlichen Klagen, die als Vergeltungsmaßnahme für EU-Sanktionen eingesetzt werden. Zu den Maßnahmen gehört die Möglichkeit für EU-Unternehmen, ihre nicht-russischen Vertragspartner in der EU auf Schadenersatz zu verklagen. EU-Gerichte können Unterlassungsverfügungen erlassen, um die Vollstreckung rechtswidriger russischer Urteile in Nicht-EU-Ländern zu verhindern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, russische Entscheidungen im Zusammenhang mit Sanktionen weder anzuerkennen noch zu vollstrecken.

Handelsbeschränkungen

  • Ausweitung des Ausfuhrverbots auf z. B. Metallpulver und Legierungen, die in der russischen Luft- und Raumfahrt sowie bei der Drohnenproduktion verwendet werden, sowie Ausfuhrverbote für damit verbundene Technologien (z. B. Jamming-Ausrüstung)
  • Ausweitung von Einfuhrverboten auf Kupfer-, Nickel- und Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, Zink- und Chromoxide, Glaswaren, Kunstperlen und Autoteile

Listungen

  • Anhang IV VO 833/2014: Aufnahme 51 weiterer Einrichtungen in die Liste der Einrichtungen, die Teil des russischen militärisch-industriellen Komplexes sind, diesen unterstützen oder die Umgehung von EU-Sanktionen ermöglichen. Dazu gehören 24 in Russland ansässige Einrichtungen und 27 in Drittländern, nämlich 14 in China (darunter vier in Hongkong), vier in der Türkei, drei in Kirgisistan, zwei in Indien, zwei in Kasachstan und zwei in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
  • Anhang I VO 269/2014: Aufnahme 218 weiterer Personen , darunter 48 natürliche Personen und 170 Organisationen. Diese unterliegen nun einem Verfügungs- sowie Bereitstellungsverbot. Natürliche Personen unterliegen zudem einem EU-Reiseverbot.

Als Reaktion auf die Listung der 14 chinesischen Einrichtungen hat China im Gegenzug 14 Unternehmen und Einrichtungen aus der Europäischen Union auf seine Dual-Use-Exportkontrollliste gesetzt. Das teilte das chinesische Handelsministerium am 24. Juli 2026 mit. Damit ist es chinesischen Exportunternehmen untersagt, Dual-Use-Güter an die genannten Einrichtungen zu exportieren. Zudem ist es ausländischen Organisationen und Einzelpersonen untersagt, Dual-Use-Güter mit Ursprung in der Volksrepublik China an die genannten Einrichtungen weiterzugeben oder ihnen zur Verfügung zu stellen.