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01.12.25 | International | Information

Dual-Use-Güter: Aktualisierte EU-Kontrollliste in Kraft getreten

Am 15. November 2025 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2002 in Kraft getreten. Hiermit wurden neue Dual-Use-Güter in Anhang I der EU-Verordnung 2021/821 aufgenommen. Mit der Aufnahme der neuen Dual-Use-Güter wird deren Ausfuhr genehmigungspflichtig. Damit wird sichergestellt, dass diese Güter unionsweit einheitlich kontrolliert werden.

Die Aktualisierung sieht insbesondere die Ausweitung von Anhang I VO 2021/821 auf folgende Güter vor:

  • Quantencomputer, elektronische Komponenten für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, kryogene Wafeprüfausrüstung
  • Geräte und Materialien für die Herstellung und Prüfung von Halbleitern (z. B. Geräte zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografieanlagen, Extrem-Ultraviolett-Masken und -Reticles)
  • Integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen für fortschrittliche Computertechnik
  • Beschichtungen für Hochtemperaturanwendungen
  • Maschinen für die additive Fertigung und zugehörige Materialien
  • Peptidsynthesegeräte

Zudem ändert die Delegierte Verordnung bestimmte Kontrollparameter und aktualisiert bestimmte technische Definitionen und Beschreibungen.

Die EU-Kommission hat eine tabellarische Übersicht über alle Neuerungen zur Verfügung gestellt.