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28.07.23 | International | Information

EU-Sanktionen gegenüber Russland

Der Rat der EU hat am 23. Juni 2023 das elfte Sanktionspaket gegenüber Russland angenommen. Das neue Sanktionspaket zielt insbesondere darauf ab, gegen die Umgehung von Sanktionen über Drittstaaten vorzugehen und Russlands Zugang zu Gütern und Technologien, die auf dem Schlachtfeld verwendet könnten, zu kappen.

Das vereinbarte Paket umfasst folgende Maßnahmen:

  • Einführung einer Rechtsgrundlage (Art. 12f der Verordnung 833/2014), mit der der Rat der EU einstimmig beschließen kann, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien, an Drittländer zu beschränken, in deren Hoheitsgebiet nachweislich ein anhaltendes und besonders hohes Risiko besteht, dass sie zur Umgehung des Russlandembargos verwendet werden. Die Güter und Technologien sowie die designierten Drittstaaten nach Art. 12f würden in einem solchen Fall in Anhang XXXIII der Verordnung 833/2014 aufgeführt werden.
  • Verbot der Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- oder Sicherheitssektors beitragen können, von Gütern und Technologien, die zur Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie von Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven, die aus der EU in Drittstaaten ausgeführt werden
  • Ausweitung des Anhangs IV der Verordnung 833/2014 um 87 Einrichtungen (neben russischen Unternehmen werden auch Unternehmen aus dem Iran, Hong Kong, Armenien, Usbekistan, Syrien und den VAE, die sich an Sanktionsumgehungen beteiligen, gelistet)
  • Ausweitung der Liste der Güter und Technologien, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten (z. B. elektronische Komponenten, Halbleitermaterialien, Herstellungs- und Prüfgeräte für elektronische integrierte Schaltkreise und Leiterplatten, Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ausgangsstoffe für chemische Waffen, optische Komponenten, Navigationsinstrumente, im Verteidigungssektor verwendete Metalle und Schiffsausrüstung)
  • Ausweitung der Liste der Luftwaffen und anderer Waffen
  • Ausweitung des Güterbeförderungsverbot für in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen im Gebiet der EU auf in Russland zugelassene Anhänger und Sattelanhänger, auch wenn diese von außerhalb Russlands zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden
  • Verbot des Zugangs zu Häfen und Schleusen der EU für alle Schiffe, die Schiff-zu-Schiff-Umladungen vornehmen, wenn die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten den begründeten Verdacht haben, dass das Schiff entweder gegen das Verbot der Einfuhr russischen Rohöls und russischer Erdölerzeugnisse auf dem Seeweg in die EU verstößt oder russisches Rohöl oder Erdölerzeugnisse transportiert, die über der von der Price Cap Coalition vereinbarten Preisobergrenze erworben wurden
  • Aufhebung des Artikels 3j der Verordnung 833/2014 samt Anhang XXII (Kohleeinfuhrverbot)
  • Listung von weiteren natürlichen und juristischen Personen, deren Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und denen keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden dürfen

Zudem wurden die folgenden Güteranhänge der Verordnung 833/2014 geändert:

  • Anhang XVII (Eisen- und Stahlerzeugnisse)
  • Anhang XVIII (Luxusgüter)
  • Anhang XXI (Güter, die Russland beträchtliche Einnahmen bringen)

Um gegen die systematische, internationale Desinformations- und Informationsmanipulationskampagne der Russischen Föderation vorzugehen, setzt der Rat die Rundfunklizenzen fünf weiterer Medien aus (RT Balkan, Oriental Review, Tsargrad, New Eastern Outlook, Katehon).

Update: Erweiterung der personenbezogenen Maßnahmen

Am 20. Juli 2023 wurden fünf weitere iranische Geschäftsleute mit personenbezogenen Maßnahmen belegt. Sie gehören der Geschäftsführung von Qods Aviation Industries oder der Paravar Pars Company an – zwei Unternehmen, die Drohnen an Russland für den Einsatz im Ukraine-Krieg verkaufen. Zudem hat der Rat am 28. Juli 2023 beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen sieben weitere russische Personen und fünf Organisationen zu verhängen. Diese Personen führen eine Kampagne zur digitalen Informationsmanipulation mit dem Namen „Recent Reliable News“, die auf die Verfälschung von Informationen und die Verbreitung von Propaganda zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ausgerichtet ist. All diese Personen unterliegen einem Verfügungs-, Bereitstellungs- und Einreiseverbot.

Alle umgesetzten Sanktionen, die der Rat der EU im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg verhängt hat, finden Sie zusammengefasst im Downloadbereich.

Russland: Aktueller Stand der EU-Sanktionen