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16.01.25 | International | Information

Neue US-Exportkontrollen für KI-Technologien

Die Biden-Regierung hat am 13. Januar 2025 neue Exportkontrollen für fortschrittliche integrierte Schaltkreise (Mikrochips) sowie für gewisse KI-Gewichtsmodelle (siehe letzter Abschnitt) verkündet. Am 15. Januar 2025 wurde die entsprechende Interim Final Rule "Framework for Artificial Intelligence Diffusion" des Bureau of Industry and Security (BIS) im US-Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Kontrollen gelten grundsätzlich ab dem 15. Mai 2025. Mit den neuen Exportkontrollen soll vermieden werden, dass böswillige Akteure Zugang zu fortschrittlichen KI-Modellen erlangen und damit die sicherheits- und außenpolitischen Ziele der USA gefährden. Gleichzeitig soll sicheren Partnerländern der Zugang zu derartigen KI-Modellen weiterhin gewährt bleiben.

Exportkontrollen für fortschrittliche Mikrochips

Mit den neuen Kontrollen etabliert das BIS eine globale Genehmigungspflicht für den Export, Reexport und die Durchfuhr (im Land) für Mikrochips, die von den Export Control Classification Numbers 3A090.a und 4A090.a der Commerce Control List erfasst sind. Folgende Ausnahmen bestehen:

  • Die Genehmigungsausnahme „Artificial Intelligence Authorization“ ermöglicht den Export, Reexport und die Durchfuhr (im Land) der genannten Mikrochips an bestimmte Partnerländer der USA. Die Partnerländer sind Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Japan, Kanada, die Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Spanien, Südkorea, Taiwan und UK.
  • Die Genehmigungsausnahme „Low Processing Performance" ermöglicht den globalen Fluss begrenzter Rechenmengen, außer in diejenigen Länder, gegen die die USA ein Waffenembargo verhängt haben, sowie Macao. US-Waffenembargoländer sind Afghanistan, Belarus, Burma, China, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Haiti, Irak, Iran, Kambodscha, Kuba, Libanon, Libyen, Nicaragua, Nordkorea, Russland, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien, Venezuela, die Zentralafrikanische Republik und Zimbabwe.
  • Die Genehmigungsausnahme „Advanced Compute Manufacturing“ erlaubt den Export, Reexport oder die Durchfuhr (im Land) von den genannten Mikrochips zum Zwecke der Entwicklung, Produktion oder Lagerung an einen privaten Endverwender, der sich nicht in einem US-Waffenembargoländer oder Macao befindet und dessen Hauptsitz und Muttergesellschaft sich ebenfalls nicht an den genannten Orten befinden.

Autorisierungen im Rahmen des Data Center Validated End User Program wurden geändert:

  • Universal Validated End User (UVEU): Unternehmen der USA und der genannten Partnerländer haben die Möglichkeit, mit einer einzigen Genehmigung, weltweit Rechenzentren zu bauen, außer in US-Waffenembargoländern und Macao.
  • National Validated End User (NVEU): Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb eines US-Waffenembargolandes oder Macao, haben die Möglichkeit, eine Genehmigung zu erhalten, die es dem Unternehmen ermöglicht, Rechenzentren an bestimmten Standorten zu errichten, außer in US-Waffenembargoländern und Macao.

Exportkontrollen für geschlossene KI-Gewichtsmodelle

Mit den neuen Kontrollen etabliert das BIS eine globale Genehmigungspflicht für den Export, Reexport und die Durchfuhr (im Land) von geschlossenen KI-Gewichtsmodellen, die mit 10^26 oder mehr Rechenoperationen trainiert wurden. Gewichtungen sind numerische Parameter, die das Ergebnis gewisser Operationen anders gewichten als andere Operationen, sodass das Modell lernen und sich verbessern kann. Dies führt zu präziseren Outputs. Diese geschlossenen Gewichtsmodelle werden nun in der Export Control Classification Number 4E091 aufgeführt. Offene Gewichtsmodelle werden nicht erfasst.

Eine Genehmigungsausnahme besteht wie bei fortschrittlichen Mikrochips für den Export, Reexport und die Durchfuhr (im Land) an

  • Unternehmen in den oben genannten Partnerländern sowie
  • Unternehmen, dessen Hauptsitz oder Muttergesellschaft sich in einem Partnerland befindet, außer diese Unternehmen sitzen in einem US-Waffenembargoland oder Macao.