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29.01.26 | International | Information
EU und Indien schließen Freihandelsabkommen ab
Die Europäische Union und Indien haben am 27. Januar 2026 Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Mit dem Abkommen entsteht eine Freihandelszone mit über zwei Milliarden Menschen. Das Abkommen stellt die weitreichendste Liberalisierung dar, die Indien einem Handelspartner je gewährt hat. Dadurch profitieren EU-Unternehmen von einem privilegierten Zugang zum indischen Markt. Zölle auf über 90 Prozent der EU-Warenexporte nach Indien werden schrittweise wegfallen.
Zollliberalisierung in wichtigen Wirtschaftszweigen
| Warenkategorie | Aktueller Zollsatz | Künftiger Zollsatz |
| Maschinen und elektrische Ausrüstung | Bis zu 44 Prozent | 0 Prozent auf den Großteil der Produkte |
| Luft- und Raumfahrzeuge | Bis zu 11 Prozent | 0 Prozent auf den Großteil der Produkte |
| Medizintechnik | Bis zu 27,5 Prozent | 0 Prozent für 90 Prozent der Produkte |
| Kunststoffe | Bis zu 16,5 Prozent | 0 Prozent auf den Großteil der Produkte |
| Chemikalien | Bis zu 22 Prozent | 0 Prozent auf den Großteil der Produkte |
| Kraftfahrzeuge | 110 Prozent | 10 Prozent mit einem Kontingent von 250.000 Einheiten |
| Eisen und Stahl | Bis zu 22 Prozent | 0 Prozent auf den Großteil der Produkte |
| Pharmazeutika | Bis zu 11 Prozent | 0 Prozent auf den Großteil der Produkte |
Dienstleistungsmärkte und Schutz geistigen Eigentums
Das Abkommen wird auch den Dienstleistungsmarkt liberalisieren. Beispielsweise wird EU-Dienstleistungsanbietern ein privilegierter Zugang zum indischen Finanzdienstleistungssektor und Seeverkehr gewährt. Das Abkommen soll zudem ein hohes Maß an Schutz und Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte garantieren, einschließlich Urheberrechten, Marken, Designs und Geschäftsgeheimnissen. Dies wird es europäischen und indischen Unternehmen, die auf den Schutz geistigen Eigentums angewiesen sind, erleichtern, in den Märkten des jeweils anderen zu handeln und zu investieren.
Ausblick
Der ausgehandelte Entwurfstext durchläuft aktuell eine rechtliche Überprüfung und wird in Kürze veröffentlicht. Anschließend wird die Kommission dem Rat der EU einen Vorschlag zur Unterzeichnung des Abkommens vorlegen. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Indien das Abkommen unterzeichnen.
Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Entscheidung des Rates über den Abschluss, damit es in Kraft treten kann. Sobald auch Indien das Abkommen ratifiziert, tritt es in Kraft.
Sobald der Vertragstext öffentlich ist, werden wir Sie über die genauen Inhalte des Abkommens informieren.