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Autor*in des Beitrags
Dr. Joachim Wutte
Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht
+49 (0) 89-551 78-658 +49 (0) 151-121 552 88 E-Mail senden03.12.24 | Recht | Information
Recht auf Nichterreichbarkeit: Ablehnende Position von neun EU-Mitgliedstaaten
Neun EU-Mitgliedstaaten haben sich mit einem gemeinsamen „Non-Paper“ kritisch zu einer EU-Initiative zu einem Recht auf Nichterreichbarkeit positioniert: Dänemark, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Rumänien und Schweden. Das englischsprachige Dokument finden Sie unten zum Download.
Die neu gewählte Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Roxana Mînzatu hatte zuvor für die laufende Legislaturperiode eine EU-Initiative zu einem Recht auf Nichterreichbarkeit („right to disconnect“) angekündigt. Dem vorausgegangen war eine Erwähnung des Vorhabens in den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen im Sommer 2024.
Die Hauptkritikpunkte und Forderungen der neun Mitgliedstaaten lauten:
- Zusätzliche regulative Belastungen für Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten vermieden werden.
- Eine EU-Initiative zu einem „right to disconnect“ solle weiterhin große Flexibilität durch minimale Detailregulierung erlauben.
- Die Autonomie der Sozialpartner soll bewahrt werden. Bereits existierende Maßnahmen oder Einigungen der Sozialpartner müssen bestehen bleiben.
- Maßnahmen zu Arbeitsbedingungen sollten zuvor einer gründlichen Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich sozialer und ökonomischer Auswirkungen unterliegen.
Hintergrund
Mînzatu plant, unmittelbar zu Beginn ihres Mandats die zweite Phase der EU-Sozialpartnerkonsultation zu einem Recht auf Nichterreichbarkeit einzuleiten. Die Antwort unseres Dachverbands BusinessEurope auf die erste Phase der Sozialpartnerkonsultation finden Sie hier verlinkt. Zuvor gab es zu diesem Konzept sowie einer Regulierung von mobiler Arbeit Verhandlungen der EU-Sozialpartner, die jedoch im November 2023 ohne Einigung abgebrochen wurden.
Bewertung
Das „Non-Paper“ der neun Mitgliedstaaten ist ein frühzeitiges politisches Signal aus dem Rat der EU gegenüber der Kommission. Die Kritik der betroffenen Länder ist richtig. Zusätzliche Belastungen für die Arbeitswelt müssen vermieden werden. Es ist zu hoffen, dass das Papier nicht nur die spätere Positionsfindung des Rats entsprechend beeinflusst, sondern auch bereits einen möglichen Kommissionsvorschlag.