Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die umfassende Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze veröffentlicht.
Ausrichtung an der veränderten Bedrohungslage
Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage sollen die überwiegend aus der Zeit des Kalten Krieges stammenden Gesetze an aktuelle Bedrohungslagen, technologische Entwicklungen und die heutigen Versorgungsstrukturen angepasst werden. Geprüft wird auch eine Vorverlagerung der Anwendbarkeit einzelner Gesetze, damit notwendige Maßnahmen bereits vor der Feststellung eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls ergriffen werden können.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Derzeit analysieren die zuständigen Ressorts die bestehenden Gesetze auf notwendige Anpassungen. Das Bundesinnenministerium bündelt die Ergebnisse und steuert den gesamten Reformprozess für die zivile Verteidigung. Um die praxistaugliche Umsetzung zu garantieren, testen das Innen- und das Verteidigungsministerium die Entwürfe direkt im Anschluss: In einer gemeinsamen Übungsserie namens „Gesamtverteidigung“ werden die neuen Regeln auf die Probe gestellt und anschließend weiter verfeinert.