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16.04.25 | International | Information
Aktuelle Informationen über die US-Zollpolitik für bayerische Unternehmen
Aktuell gelten für Importe der USA aus der EU folgende Zölle:
- Die nach dem Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) erhobenen Zollsätze gelten unverändert fort.
- Zudem gilt ein zusätzlicher Basiszollsatz von 10 Prozent auf alle Importe aus der EU.
- Auf Importe von Stahl- und Aluminiumprodukten und Kraftfahrzeuge gilt nicht der Basiszollsatz, sondern ein zusätzlicher güterspezifischer Zollsatz von 25 Prozent.
Allgemeiner zusätzlicher Basiszoll
Seit dem 05. April 2025 gilt ein neuer Basiszoll von zehn Prozent. Der Basiszollsatz wird zusätzlich auf bisher bestehende Zölle nach dem HTSUS erhoben.
Länderspezifische Zölle
- Auf die Importe bestimmter Länder wird ein "ermäßigter reziproker Zoll" erhoben. Die Höhe des Zollsatzes ist länderspezifisch und gilt dann für alle Warengruppen dieses Landes (für Ausnahmen siehe Abschnitt güterspezifische Zölle). Auch dieser Zollsatz wird zusätzlich auf bisher bestehende Zölle erhoben.
- Für die EU beträgt dieser Zollsatz 20 Prozent. Für andere wichtige Handelspartner gelten noch höhere Zölle. Annex I der Präsidialverordnung listet die Sätze.
- Am 09. April 2025 hat US-Präsident Donald Trump diese reziproken Zölle für die Länder, die mit den USA über die Zölle verhandeln wollen, für 90 Tage ausgesetzt. Somit gilt für die meisten Staaten derzeit der zusätzliche Basiszollsatz von 10 Prozent.
- Eine wichtige Ausnahme bildet China. Nach mehreren Anhebungen gilt inzwischen für chinesische Importe in die USA ein zusätzlicher Zollsatz von 145 Prozent. Umgekehrt werden US-Importe in China mittlerweile mit einem Zollsatz von 125 Prozent belegt.
Güterspezifische Zölle
- Für bestimmte Güter werden spezielle Zollsätze erhoben, die für alle Länder gelten. Das betrifft die am 12. März 2025 in Kraft getretenen Zölle von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte sowie die am 03. April 2025 in Kraft getretenen Zusatzzölle von 25 Prozent auf Pkw sowie auf „wichtige“ Autoteile“ (spätestens ab dem 03. Mai 2025).
- Der Zollsatz von 25 Prozent auf Fahrzeugimporte soll möglicherweise vorläufig ausgesetzt werden. Konkrete Angaben zur Dauer oder Ausgestaltung der Aussetzung wurden bislang nicht gemacht. (Stand 15. April 2025)
- Bestimmte Produkte wie Halbleiter, Pharmaprodukte, Kupfer, Holzprodukte, einige kritische Rohstoffe, Energie und Energieprodukte sind derzeit vom Basiszoll bzw. den reziproken Zöllen ausgenommen. Hier können Unternehmen jedoch noch von weiteren produktspezifischen Zöllen getroffen werden, die US-Präsident Trump schon mehrfach angedeutet hat. Die Waren sind in Annex II der Präsidialverordnung gelistet.
Reaktion der EU
- Die EU hat als Gegenreaktion auf die US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte eigene Sonderzölle in Höhe von 10 und 25 Prozent beschlossen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten u.a. für Motorräder, Jeans, Geflügel, Rindfleisch, Mandeln, Nüsse und Sojabohnen gelten sollen. Am 14. April 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die entsprechende Durchführungs-Verordnung (EU) 2025/778 mit der Liste der betroffenen Güter .
- Auch diese Zölle wurden nun bis 14. Juli 2025 ausgesetzt, um die Verhandlungschancen mit der US-Administration zu erhöhen.
- Parallel zu den Verhandlungen erarbeitet die EU ein weiteres Maßnahmenpaket als Antwort auf die Pkw-Zölle und den Basiszollsatz von 10 Prozent bzw. die reziproken Zölle.