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31.07.25 | International | Information

Aktuelle Informationen über die US-Zollpolitik für bayerische Unternehmen

Am 27. Juli 2025 erzielten die USA und die Europäische Union eine politische Einigung im Zollstreit. Ein rechtlich bindendes gemeinsames Dokument liegt noch nicht vor. Aus den bisherigen Veröffentlichungen der EU-Kommission und des Weißen Hauses gehen folgende Eckpunkte hervor:

Abbau von Zöllen

  • Auf die Mehrheit der EU-Exporte in die USA wird ab 01. August 2025 ein Zollsatz von 15 Prozent erhoben. Dieser soll auch für Kraftwagen sowie Kraftwagenteile, Halbleiter und Pharmazeutika gelten, für die güterspezifische Zölle nach Section 232 Trade Expansion Act erlassen wurden beziehungsweise voraussichtlich demnächst erlassen werden.
  • Laut EU-Kommission gilt der Zollsatz von 15 Prozent "all-inclusive". Er addiert sich nicht auf andere Zölle. Das schließt auch den MFN-Zollsatz nach der HTSUS-Tabelle ein, auf den bisher die neuen Zölle aufgeschlagen werden mussten.
  • Die Zölle in Höhe von 50 Prozent auf Stahl- und Aluminiumexporte in die USA gelten zunächst weiter, sollen aber laut EU-Kommission noch reduziert und ein Quotensystem etabliert werden.
  • Für einige strategische Produkte (u.a. Flugzeuge und Flugzeugteile, Halbleiterausrüstungen, bestimmte Chemieprodukte, bestimmte Generika, bestimmte Agrargüter, natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe) werden von beiden Seiten keine Zölle erhoben. Weitere Produkte sollen hinzukommen, so das Ziel der EU-Kommission.
  • Die EU-Einfuhrzölle für Industriegüter nach dem Meistbegünstigungsprinzip sind im Allgemeinen niedrig. Die EU-Kommission sagt zu, diese für US-Importe abzuschaffen. Für welche Güter diese Regelung kommen soll, ist bisher offen.

Zusammenarbeit bei der Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse und Wirtschaftssicherheit

Beide Seiten wollen nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen. Die EU-Kommission nennt konkret Standards im Automobilsektor und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Sektoren. Das Weiße Haus nennt Handelshemmnisse im digitalen Handel.

Beide Seiten wollen stärker beim Thema Wirtschaftssicherheit zusammenarbeiten, d. h. die Lieferkettensicherheit verbessern, nicht-marktbasierter Politik Dritter entgegentreten sowie bei Exportkontrollmaßnahmen und Investitionsprüfungen kooperieren.