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12.08.24 | International | Information

EU-Sanktionen gegenüber Belarus

Mit der Verordnung 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 erließ der Rat der EU erstmals restriktive Maßnahmen gegen den belarussischen Präsidenten Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger. Der ursprüngliche Rechtsakt wurde sukzessive geändert. Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der von belarussischem Territorium gestartet wurde, hat der Rat der EU die EU-Sanktionen gegen Belarus stark ausgeweitet.

Um russische Umgehungsgeschäfte über Belarus weiter einzudämmen, wurden die Sanktionen gegen Belarus am 29. Juni 2024 in einigen Bereichen noch einmal wesentlich verschärft. Die EU hat damit auch für eine weitere Angleichung an die Russlandsanktionen gesorgt.

Die Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Verpflichtung zur Verwendung einer "No Belarus Klausel“ bei Exportverträgen
  • Ausweitung der Export- und Importverboten
  • Einführung von Durchfuhrverboten
  • Verpflichtung zu Risikobewertung und Risikomanagement
  • Verbot der Erbringung zahlreicher Dienstleistungen, wie Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, IT-Beratung
  • Verbot der Bereitstellung von Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign

Am 26. Juli 2024 wurden weitere natürliche Personen gelistet. Die letzte Erweiterung der Liste an Personen und Organisationen, deren Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und denen keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden dürfen, erfolgte am 26. Februar 2024.

Das Merkblatt, das Sie im Downloadbereich finden, spiegelt den aktuellen Stand der EU-Sanktionen gegenüber Belarus und gibt die Kerninhalte wider.