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18.12.24 | International | Information

EU-Sanktionen gegenüber Belarus

Mit der Verordnung 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 erließ der Rat der EU erstmals restriktive Maßnahmen gegen den belarussischen Präsidenten Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger. Der ursprüngliche Rechtsakt wurde sukzessive geändert. Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der von belarussischem Territorium gestartet wurde, hat der Rat der EU die EU-Sanktionen gegen Belarus stark ausgeweitet.

Um russische Umgehungsgeschäfte über Belarus weiter einzudämmen, wurden die Sanktionen gegen Belarus am 29. Juni 2024 in einigen Bereichen noch einmal wesentlich verschärft. Die EU hat damit auch für eine weitere Angleichung an die Russlandsanktionen gesorgt.

Die Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Verpflichtung zur Verwendung einer "No Belarus Klausel“ bei Exportverträgen
  • Ausweitung der Ausfuhr- und Einfuhrverboten
  • Einführung von Durchfuhrverboten
  • Verpflichtung zu Risikobewertung und Risikomanagement
  • Verbot der Erbringung zahlreicher Dienstleistungen, wie Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, IT-Beratung
  • Verbot der Bereitstellung von Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign

Am 16. Dezember 2024 hat der Rat der EU weitere 26 natürliche Personen und zwei Unternehmen gelistet, die nun Verfügungs-, Bereitstellungs- und Einreiseverboten unterliegen. Zu den Gelisteten gehören

  • Richter, die politisch motivierte Urteile verhängt haben,
  • Leiter und stellvertretende Leiter verschiedener Justizvollzugsanstalten, in denen politische Gefangene unter unmenschlichen Bedingungen leben und misshandelt werden,
  • Geschäftsinhaber, Teilhaber oder Mitglieder von Aufsichtsräten von Unternehmen, die entweder vom Lukaschenko-Regime profitieren oder EU-Sanktionen umgehen.

Das Merkblatt, das Sie im Downloadbereich finden, spiegelt den aktuellen Stand der EU-Sanktionen gegenüber Belarus und gibt die Kerninhalte wider.