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09.01.25 | International | Information

EU und Schweiz beschließen umfassendes Paket neuer Abkommen

Am 20. Dezember 2024 verkündeten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd in Bern den Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Paket neuer Abkommen.

Vertiefung und Ausbau der Partnerschaft zwischen der EU und der Schweiz

Ziele des neuen Pakets an Abkommen ist es, die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu vertiefen und auszubauen.

Das Paket umfasst unter anderem:

  • die Aktualisierung von bereits bestehenden Abkommen, die der Schweiz Zugang zum EU-Binnenmarkt gewähren
  • ein neues Abkommen über Lebensmittelsicherheit
  • ein neues Gesundheitsabkommen
  • ein neues Stromabkommen, das die Beteiligung der Schweiz am EU-Strombinnenmarkt ermöglicht
  • ein neues Abkommen über den dauerhaften und gerechten finanziellen Beitrag der Schweiz zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Union
  • ein neues Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an mehreren Unionsprogrammen (wie z.B. Horizont Europa und Erasmus+)
  • ein gesondertes Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an der EU-Weltraumagentur

Jedes Abkommen orientiert sich an der Entwicklung der EU-Rechtsvorschriften.

Inkrafttreten der Abkommen

Damit die Abkommen in Kraft treten können, müssen nun die Unterzeichnungs- und Ratifizierungsprozesse in der EU und in der Schweiz durchlaufen werden. Für einige Regelungen (wie z.B. die Beteiligung an den Unionsprogrammen) gelten Übergangsregelungen.