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03.09.24 | Nachhaltigkeit | Information

Produktbezogene Emissionsdaten zunehmend relevant auch für kleinere Unternehmen

Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU-CSR-Richtlinie) verpflichtet eine wachsende Zahl von Unternehmen, klimabezogene Kennzahlen zu berichten. Hierzu zählen beispielsweise die Emissionen, die mit den eingekauften Waren und Dienstleistungen sowie den erworbenen Kapitalgütern verbunden sind.

Indirekte Betroffenheit kleinerer Unternehmen

Die CSR-Richtlinie gilt seit 2024 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse, ab 2025 für alle großen Unternehmen, ab 2026 für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen und ab 2028 für nicht-europäische Unternehmen.

Um ihre Berichtspflichten erfüllen zu können, werden Unternehmen auf ihre Zulieferer zugehen und von diesen Informationen zu den Emissionen der Produkte oder Dienstleistungen abfragen.

Bei den Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette der berichtspflichtigen Unternehmen handelt es sich oftmals um kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die CSR-Richtlinie verpflichtet somit durch den Trickle-Down-Effekt indirekt auch KMU, ihre produktbezogenen Emissionen zu messen.

Produktbezogene Emissionsdaten in Zukunft Teil der Liefervereinbarung

Künftig werden sich Unternehmen, die unter die CSR-Richtlinie fallen, bereits bei Abschluss einer neuen Liefervereinbarung die Weitergabe bestimmter Emissionswerte zusichern lassen. Somit wird die Bilanzierung des produktbezogenen CO2-Fußabdrucks auch für kleine Unternehmen langfristig ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen, die mit der Bilanzierung der produktbezogenen Emissionen einhergehen, möchten wir Sie auf unsere Workshopsreihe „Product Carbon Footprint erfassen“ ab dem 04. Dezember 2024 aufmerksam machen.

1. Workshop am 04. Dezember 2024

2. Workshop am 30. Januar 2025