Der Tarifvertrag zur Beschäftigungsentwicklung regelt:
Bei allen genannten Regelungen steht die Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort Bayern im Vordergrund.
Absenkung der Arbeitszeit Die Möglichkeit einer Absenkung der Arbeitszeit bei Beschäftigungsproblemen auf bis zu 29 Stunden in der Woche hat sich seit Jahrzehnten neben der Kurzarbeit als ein gutes Instrument zur Beschäftigungssicherung bei konjunkturellen Schwierigkeiten sehr bewährt. Zur Bewältigung der strukturellen Schwierigkeiten und Transformationsprozesse, wie z. B. der Digitalisierung, Globalisierung oder der Energiewende, findet sich nun zusätzlich auch eine weitere Möglichkeit der kollektiven Arbeitszeitabsenkung in § 3 TV BeschE.
Übernahme Der Tarifvertrag Beschäftigungsentwicklung enthält weiterhin die bewährten Regelungen zur bedarfsorientierten Übernahme von Auszubildenden. Diese wurden in der Tarifrunde 2021 um eine Regelung zu dual Studierenden ergänzt.
Ergänzungstarifverträge Das seit Jahrzehnten erfolgreich angewandte „Pforzheim Abkommen“ gilt nach wie vor und wurde in der Tarifrunde 2021 um Rahmenregelungen zu Zukunftsverhandlungen und Zukunftstarifverträgen erweitert.
Hinweise für die betriebliche Praxis In dem zum Download verfügbaren Tarifkompendium zum Tarifvertrag zur Beschäftigungsentwicklung finden Sie eine Hilfestellung im Umgang mit dem Tarifvertrag zur Beschäftigungsentwicklung inklusive praxisorientierter Gestaltungshinweise für die tägliche Personalarbeit.
Gerne können Sie an unseren Informationsveranstaltungen "Verhandeln von Ergänzungstarifverträgen" am 25. September 2023 in Nürnberg teilnehmen. Die Anmeldemöglichkeit finden Sie anbei.