Der M+E-Tarifabschluss 2024 sieht bei einer 25-monatigen Laufzeit eine zweistufige Erhöhung der Tabellen erstmals mit Wirkung zum 01. April 2025 um 2,0 Prozent und in der zweiten Stufe mit Wirkung zum 01. April 2026 um weitere 3,1 Prozent vor. Übertarifliche Leistungen können in der Regel mit Tariferhöhungen verrechnet werden.
Unsere Broschüre erläutert die Voraussetzungen zur Anrechenbarkeit der vereinbarten Tariferhöhungen in der Praxis, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
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