Das Interesse an der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrrad-Leasings ist sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Beschäftigten erheblich gestiegen. Für Arbeitgeber stehen dabei die gestiegene Attraktivität als Arbeitgeber und das betriebliche Gesundheitsmanagement im Fokus.
Freiwillige Einführung durch Betriebsvereinbarung
Der Tarifvertrag eröffnet Betrieben die Möglichkeit, tarifliches Entgelt für Fahrrad-Leasing umzuwandeln. Dies erfolgt durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung. Die Entscheidung zur Einführung verbleibt beim Arbeitgeber, eine Mitsprache des Betriebsrates besteht nicht. Erst durch den Abschluss der Betriebsvereinbarung erhalten berechtigte Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf das Angebot.
Praktische Gestaltung und Unterstützung
Der Leitfaden bietet konkrete Hilfestellungen und Praxishinweise zur Umsetzung. Eine Muster-Betriebsvereinbarung ergänzt die Erläuterungen und ermöglicht eine zügige Umsetzung im Betrieb. Die regionalen Geschäftsstellen der bayme vbm stehen für weiterführende Beratung zur Verfügung.
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