11.07.24 | Arbeitsorganisation | Information
Die Arbeitsstättenregel zum Arbeiten an Bildschirmen
Am 01. Juli 2024 wurde die neue Arbeitsstättenregel (ASR) A6 für Bildschirmarbeitsplätze veröffentlicht. Sie erläutert den Stand der Technik und informiert über Maßnahmen gegen psychische und physische Belastungen. Die ASR A6 ist nicht verpflichtend, bietet Arbeitgebern aber Vorteile.
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