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Das Plenum des Europäischen Parlaments hat die geplante europäischen Wertschöpfungskettenrichtlinie („Corporate Sustainability Due Diligence“) angenommen. Die Trilog-Verhandlungen können nun starten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in FAQ zusammen. Die FAQ werden regelmäßig angepasst und erweitert.
Nutzen Sie unseren neuen QuickCheck „Nachhaltige Lieferketten“, um einen Einblick in die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu erhalten und zu überprüfen, inwieweit Ihr Unternehmen den neuen Regularien bereits nachkommt.
Das für die Umsetzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine weitere Handreichung vorgelegt. Sie erläutert den Begriff der Angemessenheit und gibt Tipps für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zum Beschwerdeverfahren veröffentlicht. Unternehmen im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind zur Einführung entsprechender Beschwerdemechanismen verpflichtet.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat einen neuen Fragebogen veröffentlicht. Er soll Unternehmen dabei unterstützen, ihren Berichterstattungspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachkommen zu können.
Die im Branchendialog von Nationalem Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und Automobilindustrie entwickelten Handlungsanleitungen wurden nun veröffentlicht. Sie sollen bei der Umsetzung der NAP-Vorgaben in der Branche Unterstützung bieten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht. Wir stellen sie Ihnen für den Download zur Verfügung.