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Autor*in des Beitrags

Katharina Hörmann

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung

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Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen

Personal | Info Recht | 05/25

Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen

Ein gutes und qualifiziertes Arbeitszeugnis ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ein wichtiges Dokument.

Die Rechtsprechung hat Kriterien festgelegt, nach denen die Arbeitnehmer bewertet werden sollen. Die Formulierungshoheit für das Zeugnis liegt aber bei den Unternehmen. Wenn der Arbeitnehmer mit der Bewertung durch den Arbeitgeber nicht einverstanden ist, kann dies zu Rechtsstreitigkeiten führen.

Für Personalverantwortliche ist es deshalb unerlässlich, die rechtlichen Anforderungen an Zeugnisse zu kennen. Nur dann ist er in der Lage, Arbeitszeugnisse rechtssicher und aussagekräftig zu formulieren und im Bewerbungsverfahren die Zeugnisse der potenziellen künftigen Mitarbeiter richtig einzuordnen und zu beurteilen.

Mit unserer vorliegenden Broschüre erläutern wir die geltende Rechtsprechung und geben praxisgerechte Hilfestellung durch zahlreiche Textbausteine. Die aktuelle Version beinhaltet die Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV bzgl. der Form der Unterschrift des Zeugnisses.