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Autor*in des Beitrags
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
+49 (0) 89-551 78-534 +49 (0) 173-573 89 22 E-Mail senden13.11.24 | Personal | Information
Beitragssatz des Pensions-Sicherungs-Vereins für 2024 festgelegt
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) hat am 12. November 2024 den Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4 Promille der Bemessungsgrundlage festgelegt (Vorjahr 1,9 Promille).
Der Beitragssatz für 2024 liegt damit deutlich unter dem des Vorjahres. Zwar ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum die Anzahl der vom PSV gesicherten Schäden leicht gestiegen. Das zugehörige Schadenvolumen hat sich dagegen im zweiten Halbjahr günstiger entwickelt als erwartet. Dies führt zusammen mit einem freundlichen Kapitalmarktumfeld sowie eines sehr hohen entlastenden Effektes aufgrund der Auflösung der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung dazu, dass der Beitragssatz für 2024 deutlich unter dem des Vorjahres festgesetzt werden konnte.
Durch den Beitragssatz von 0,4 Promille und die gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage von 394 Mrd. Euro liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rund 158 Mio. € (im Vorjahr 726 Mio. Euro).