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Autor*in des Beitrags

Kristina Fink

Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht

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05.02.26 | Recht | Information

Neuer EU-Angemessenheitsbeschluss für Brasilien

Die Europäische Kommission erweitert die Liste der Länder, für die ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO besteht, um Brasilien. Personenbezogene Daten können nun einfacher nach Brasilien übermittelt werden.

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