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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass ein Tarifvertrag Ausgleichsvorteile vorsehen muss, wenn er für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt festlegt als das der unmittelbar eingestellten Arbeitnehmer.
Im Bundesanzeiger ist die Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung bekanntgemacht worden. Wir haben die Kernpunkte für Sie zusammengefasst.
Dieser Artikel leitet auf das IHT Abgrenzung und Steuerung bei Drittpersonaleinsatz weiter.
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Leitung des ServiceCenters
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung
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