07.10.25 | Information Update Fachliche Weisung zur Arbeitnehmerüberlassung – Sachverhalte mit Auslandsbezug
Mit Weisung vom 01. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfreulicherweise ihre Rechtsauffassung zum Erlaubnisvorbehalt mit Auslandsbezug bei mobiler Arbeit geändert. Ein Erlaubnisvorbehalt besteht nun nicht mehr. Wir hatten uns dafür eingesetzt.