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Der Einsatz von Drittpersonal verschafft Unternehmen dringend notwendige Flexibilität bei der Personalplanung. Bestehende Reglementierungen müssen abgeschafft werden. Wir haben unsere Forderungen an die Politik zusammengefasst.
Die Bundesagentur für Arbeit hat aktualisierte Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) veröffentlicht. Neu ist, dass eine Arbeitnehmerüberlassung nach deutschen Vorschriften auch dann droht, wenn die Arbeitnehmer des Auftragnehmers ausschließlich im Ausland tätig sind.
Dieser Artikel leitet auf das IHT Abgrenzung und Steuerung bei Drittpersonaleinsatz weiter.
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Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung
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