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Neu in diesem Bereich
Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 21. März 2024 entschieden.
Die Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches sind in der vom 01. Januar 2025 an geltenden Fassung durch den GKV-Spitzenverband geändert worden. Wir stellen Ihnen das Schreiben der GKV zur Verfügung, das diese Änderungen näher erläutert.
In der aktualisierten Version unseres Merkblatts bieten wir Ihnen detaillierte Informationen zu der Frage, wann ein Betrieb die Bedingungen für Kurzarbeitergeldregelungen im Sinne der §§ 96 ff. SGB III erfüllt.
Zur Abmilderung der Preissteigerungen kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Unser Leitfaden erläutert die gesetzliche Regelung und zeigt zulässige Gestaltungsmöglichkeiten.
Unser Webinar am 17. Januar 2024 befasste sich mit den aktuellen Themen in der Abrechnung zum Jahreswechsel 2023/2024. Wir stellen Ihnen die Unterlagen und die Aufzeichnung online zur Verfügung.
Recht
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 auszuweiten. Ab dem 01. Januar 2024 besteht pro Kind und Elternteil ein Anspruch auf jeweils 15 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden auf 30 Arbeitstage.
In der aktualisierten Version des Merkblatts finden Sie alle Informationen zum Auf- bzw. Abbau der Zeitkonten nach dem Auslaufen der Corona-bedingten Privilegierungen ab dem 01. Juli 2023.
Wir haben uns nochmals an die Bundesagentur für Arbeit (BA) gewandt und um Klärung gebeten, wie mit dem Aufbau negativer Arbeitszeitsalden nach Auslaufen der Sonderregelungen zum 30. Juni 2023 umzugehen ist. Die BA hat nun geantwortet, wir erläutern die Details.
Am 30. Juni 2023 endeten die letzten Sonderregelungen für einen erleichterten Zugang zur Kurzarbeit. Unser Dachverband BDA hat die FAQ zum Themenkomplex Kurzarbeit entsprechend aktualisiert.
Am 19. April 2023 informierten wir rund 80 Teilnehmer*innen über die zahlreichen Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Beschäftigten mit Behinderung. Eine Aufzeichnung des Webinars und die Vortragsunterlagen stehen nun online zur Verfügung.
Ab dem 01. Januar 2023 wird für Arbeitgeber der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei den Krankenkassen obligatorisch. Wir stellen Ihnen die Unterlagen zu unserem Webinar zur Verfügung.
Die BDA hat ihre FAQ zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) angepasst. Wir stellen Ihnen die aktualisierten Informationen zur Verfügung.