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Neu in diesem Bereich
Unser Dachverband BDA hat eine Stellungnahme zur Formulierungshilfe eines Änderungsantrags für Neuregelungen in den SGB II und SGB III veröffentlicht. Am 30. September 2024 wurde diese Stellungnahme an das Bundesarbeitsministerium übermittelt. Wir stellen das Dokument für den Download zur Verfügung.
In der aktualisierten Version unseres Merkblatts finden Sie alle Informationen zum Aufbau von Minusstunden seit dem Auslaufen der Corona-bedingten Privilegierungen ab dem 01. Juli 2023.
Recht
Wir informieren Sie zum Fachgespräch anlässlich eines Urteils des Bundessozialgerichts (sog. "Herrenberg-Urteil") am 14. Juni 2024 beim Bundesarbeitsministerium (BMAS). Im Fokus des Gesprächs standen Erleichterungen bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Honorar-Lehrkräften.
Mit Blick auf die Hochwasserschäden und das zu erwartende Kurzarbeitergeld hat die Regionaldirektion Bayern in einer ersten Weisung die geltenden Regelungen zusammengefasst. Wir stellen Ihnen die aktuelle Zusammenfassung zur Verfügung und halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
In der aktualisierten Version unseres Merkblatts bieten wir Ihnen detaillierte Informationen zu der Frage, wann ein Betrieb die Bedingungen für Kurzarbeitergeldregelungen im Sinne der §§ 96 ff. SGB III erfüllt.
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 auszuweiten. Ab dem 01. Januar 2024 besteht pro Kind und Elternteil ein Anspruch auf jeweils 15 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden auf 30 Arbeitstage.
Wir haben uns nochmals an die Bundesagentur für Arbeit (BA) gewandt und um Klärung gebeten, wie mit dem Aufbau negativer Arbeitszeitsalden nach Auslaufen der Sonderregelungen zum 30. Juni 2023 umzugehen ist. Die BA hat nun geantwortet, wir erläutern die Details.
Am 30. Juni 2023 endeten die letzten Sonderregelungen für einen erleichterten Zugang zur Kurzarbeit. Unser Dachverband BDA hat die FAQ zum Themenkomplex Kurzarbeit entsprechend aktualisiert.
Am 19. April 2023 informierten wir rund 80 Teilnehmer*innen über die zahlreichen Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Beschäftigten mit Behinderung. Eine Aufzeichnung des Webinars und die Vortragsunterlagen stehen nun online zur Verfügung.
Ab dem 01. Januar 2023 wird für Arbeitgeber der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei den Krankenkassen obligatorisch. Wir stellen Ihnen die Unterlagen zu unserem Webinar zur Verfügung.
Die BDA hat ihre FAQ zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) angepasst. Wir stellen Ihnen die aktualisierten Informationen zur Verfügung.