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Autor*in des Beitrags

Dr. Sandra Beck

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassung

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Der Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Recht | Info Recht | 06/25

Der Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Die Arbeitgeber sind für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens zuständig und tragen zugleich die soziale Verantwortung für die Sicherung der Arbeitsplätze. Dazu garantiert das Grundgesetz die unternehmerische Entscheidungsfreiheit in Fragen der Gestaltung aller betrieblichen Abläufe. Als Ausgleich dienen insbesondere die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Da die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei der Strategie in wirtschaftlichen Angelegenheiten besonders deutlich zum Ausdruck kommt, hat der Gesetzgeber die Mitwirkung in diesem Bereich zu Recht auf Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses beschränkt.

Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Fragen zur Rolle des Wirtschaftsausschusses im Unternehmen. In unserem Leitfaden geben wir praktische Hinweise zur Bildung dieses Gremiums, zu den Rechten seiner Mitglieder sowie zu Umfang und Grenzen seiner Beteiligungsrechte.