Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

Katharina Hörmann

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung

+49 (0) 89-551 78-236 +49 (0) 160-979 859 59 E-Mail senden

10.07.25 | Recht | Information

Referentenentwurf zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Referentenentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) veröffentlicht. Den Referentenentwurf nebst Synopse stellen wir Ihnen unten zum Download bereit.

Wesentlicher Inhalt

Neben der Aufnahme des Friseurgewerbes in den Katalog des § 2a SchwarzArbG und § 28a SGB IV soll auch das Kosmetikgewerbe in den Branchenkatalog aufgenommen werden. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gestärkt werden soll. Kontrollen sollen durch bessere digitale Vernetzung effizienter werden.

Möglichkeit zur Rückmeldung

Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf bis zum 15. Juli 2025 beim Bundesministerium für Finanzen einzureichen.