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Autor*in des Beitrags

Kristina Fink

Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht

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15.02.24 | Recht | Information

Handreichung zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

Seit dem 01. Januar 2024 müssen sich Verpflichtete nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) bei der nationalen Zentralstelle der Zolldirektion registrieren. Wir stellen Ihnen dazu eine Handreichung der BDA zur Verfügung.

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