18.08.22 | Tarif | Information
Entgeltausgleich bei Leistungsminderung
Der Manteltarifvertrag sieht in § 17 bei Leistungsminderung des Arbeitnehmers einen Entgeltausgleich vor. Für die betriebliche Handhabung dieser Regelung stellen wir Ihnen Informationen und praktische Hinweise zur Verfügung.
Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.