Entgelttransparenz
Entgelttransparenz
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll nach dem Willen der EU die Lohntransparenz erhöhen sowie die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit bekämpfen. Erweiterte Auskunftsrechte werden Unternehmen verstärkt zum Handeln verpflichten.
Die EU-Richtlinie muss bis zum 07. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach Wunsch der zuständigen Ministerin soll dieses bürokratiearm erfolgen, der Initialaufwand wird für Unternehmen trotzdem spürbar sein.
Zu den Inhalten
Informationen
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Personal | Merkblatt | 01/26