Entgelttransparenz
Entgelttransparenz
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll nach dem Willen der EU die Lohntransparenz erhöhen sowie die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit bekämpfen. Erweiterte Auskunftsrechte werden Unternehmen verstärkt zum Handeln verpflichten.
Die EU-Richtlinie muss bis zum 07. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach Wunsch der zuständigen Ministerin soll dieses bürokratiearm erfolgen, der Initialaufwand wird für Unternehmen trotzdem spürbar sein.
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