Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht Anpassungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor, die vor allem die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit umfassen sollen. Ein im Juni 2026 bekanntgewordener erster Entwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird dem noch nicht gerecht. Diesen Entwurf können Sie am Ende des Textes herunterladen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine Stellungnahme zu den Überlegungen des BMAS veröffentlicht, die Sie ebenfalls herunterladen können.
Die BDA vertritt, ebenso wie die vbw, die Auffassung, dass der vorliegende Arbeitsentwurf zentrale Zusagen des Koalitionsvertrags zur Arbeitszeitregelung nicht einlöst und in der jetzigen Form abzulehnen ist. Statt vorhandene europäische Spielräume für mehr Flexibilität zu nutzen, schafft er zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen und vernachlässigt damit realwirtschaftliche Bedürfnisse zulasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Auch bei der Arbeitszeiterfassung weicht der Entwurf vom Koalitionsvertrag ab, der eine unbürokratische Lösung und den Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit vorsah. Stattdessen geht er über die Vorgaben von EuGH und BAG hinaus, gefährdet etablierte Vertrauensarbeitszeitmodelle und verursacht erhebliche zusätzliche Bürokratie- und Kostenlasten, auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Wir werden uns im weiteren Verfahren gemeinsam mit der BDA dafür einsetzen, dass ein neuer Gesetzentwurf kommt: mit echter Flexibilität für alle Betriebe, unabhängig von Tarifbindung oder Betriebsrat, und mit dem versprochenen Schutz der Vertrauensarbeitszeit.