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Autor*in des Beitrags

Dr. Sandra Beck

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassung

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Betriebsratsbeteiligung nach §§ 99, 100 Betriebsverfassungsgesetz

Recht | Info Recht | 12/21

Betriebsratsbeteiligung nach §§ 99, 100 Betriebsverfassungsgesetz

Die Personalabteilung muss einen vorhandenen Betriebsrat im Rahmen der Umsetzung von personellen Einzelmaßnahmen beteiligen. Unsere Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über das Verfahren und den Inhalt der Mitbestimmung.

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