Recht | Info Recht | 12/21
Betriebsratsbeteiligung nach §§ 99, 100 Betriebsverfassungsgesetz
Die Personalabteilung muss einen vorhandenen Betriebsrat im Rahmen der Umsetzung von personellen Einzelmaßnahmen beteiligen. Unsere Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über das Verfahren und den Inhalt der Mitbestimmung.
Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.