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Autor*in des Beitrags
Dr. Sandra Beck
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebsverfassung
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Recht | Info Recht | 05/24
Betriebsratsbeteiligung nach §§ 99, 100 Betriebsverfassungsgesetz
Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen. Zu diesen Einzelmaßnahmen zählen die Einstellung, die Versetzung und die Ein- bzw. Umgruppierung.
Im Gegensatz zum bloßen Anhörungsrecht des Betriebsrates bei Kündigungen sind die personellen Einzelmaßnahmen einem zwingenden Zustimmungserfordernis des Betriebsrates unterworfen. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, ist der Arbeitgeber auf gerichtliche Hilfe angewiesen.
Unsere Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über das Verfahren und den Inhalt der Mitbestimmung.