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Autor*in des Beitrags

Holger Kaiser

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, bAV

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Frauenquote

Recht | Info Recht | 07/24

Frauenquote

Am 12. August 2021 ist das „Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Kraft getreten. Verkürzt wird das Gesetz „Zweites Führungspositionen-Gesetz“ oder „FüPoG II“ genannt. Es ergänzt und modifiziert teilweise die Regelungen des „Ersten Führungspositionen-Gesetz“ (FüPoG I) aus dem Jahr 2015. Die neuen Regelungen betreffen börsennotierte Aktiengesellschaften und börsennotierte Europäische Gesellschaften (SE) sowie GmbHs, die dem Mitbestimmungsgesetz unterliegen. Verpflichtet werden damit auch bestimmte Unternehmen, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Gesellschafter beteiligt ist.

Die Weiterentwicklung des FüPoG I sieht nicht nur erstmals eine gesetzliche Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in großen Vorstandsgremien vor, sondern führt auch eine Begründungspflicht für die Festlegung der Zielgröße Null bei der Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Managementebenen unterhalb des Vorstands ein.

Mit dieser Info Recht Broschüre unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.