27.03.25 | Recht | Urteil
Wettbewerbsrechtliche Klage bei Datenschutzverstoß zulässig
Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber sind befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen. So hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.
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