29.10.24 | Information Aktualisierte Fachliche Weisung zur Arbeitnehmerüberlassung – Neue Bewertung für Fälle im Ausland empfohlen
Die Bundesagentur für Arbeit hat aktualisierte Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im Oktober 2024 veröffentlicht. Neu ist, dass eine AN-Überlassung nach deutschen Vorschriften auch dann droht, wenn die Arbeitnehmer des Auftragnehmers ausschließlich im Ausland tätig sind.