17.10.24 | Recht | Information
BA-Weisung zum Ruhen von Ansprüchen auf Kurzarbeitergeld bei Arbeitskämpfen veröffentlicht
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat jüngst die Weisung 202410002 vom 04.10.2024 – "Ruhen von Ansprüchen auf Kurzarbeitergeld bei Arbeitskampf nach § 100 SGB III" veröffentlicht. Es ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen zur alten Weisungslage.
Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.