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Autor*in des Beitrags

Holger Kaiser

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, bAV

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19.02.26 | Recht | Information

Überarbeitung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB)

Die Länder haben am 04. Dezember 2025 beschlossen, Verweise auf externe technische Normen in Bundes- und Landesgesetzen nur beizubehalten, wenn sie unverzichtbar sind. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen, welche DIN-Normen in den Bayerischen Technischen Baubestimmungen entbehrlich sein könnten.

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