31.05.24 | Tarif | Information
Anspruch auf Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes für Teilzeitbeschäftigte fraglich
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein sieht in der Beschränkung des Freistellungsanspruchs (anstelle eines tariflichen Zusatzgeldes) auf Vollzeitbeschäftigte eine sachlich ungerechtfertigte Diskriminierung von Teilzeitkräften. Wir erläutern die gerichtliche Entscheidung.
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